Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Überlassung von Eventflächen im weXelerate Hub. Personenbezogene Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge über die Überlassung von Eventflächen und die damit verbundenen Leistungen zwischen der weXelerate GmbH, Praterstraße 1, 1020 Wien, FN 459366p („weXelerate"), und ihren Vertragspartnern („Auftraggeber").
(2) Die AGB richten sich an Unternehmer im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Gegenüber Verbrauchern gelten sie nur, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere jene des KSchG, nicht entgegenstehen. Bestimmungen, die ausdrücklich als nur für Unternehmer geltend bezeichnet sind, sind auf Verbraucher nicht anzuwenden.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn weXelerate ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Buchungsbestätigung gehen diesen AGB vor.
(4) Die Vermietung von Büros und Co-Working-Arbeitsplätzen ist nicht Gegenstand dieser AGB; dafür gelten gesonderte Verträge.
§ 2 Vertragsabschluss und Reservierung
(1) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn weXelerate die Buchung des Auftraggebers schriftlich oder elektronisch, etwa per E-Mail, bestätigt. Die Nutzung einer Eventfläche setzt diese Bestätigung voraus.
(2) Eine Reservierung oder Vormerkung eines Termins begründet keinen Anspruch auf die Überlassung der Fläche, es sei denn, weXelerate hat sich in der Bestätigung ausdrücklich dazu verpflichtet. Beide Vertragsparteien teilen einander unverzüglich mit, wenn ein vorgemerkter Termin anderweitig genutzt oder nicht in Anspruch genommen werden soll.
§ 3 Leistungsgegenstand und Nutzung
(1) Die Eventfläche wird ausschließlich für den vom Auftraggeber angegebenen Zweck überlassen. Die genaue Bezeichnung der Fläche und der Nutzungszweck ergeben sich aus dem Angebot. Eine Änderung des Nutzungszwecks bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
(2) Umfang der Leistungen und Ausstattung der Fläche ergeben sich aus dem Angebot. Angaben auf der Website, etwa zu Flächen, Kapazitäten und Ausstattung, sind unverbindliche Richtwerte. Ansprüche wegen des Fehlens einer bestimmten Eigenschaft bestehen nur, wenn weXelerate diese Eigenschaft ausdrücklich zugesagt hat.
(3) Veränderungen an der Fläche, an Einbauten oder an der Ausstattung sind ohne schriftliche Zustimmung von weXelerate nicht gestattet.
(4) Der Verkauf oder die unentgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von weXelerate.
(5) Die Weitergabe oder Untervermietung der Fläche an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von weXelerate nicht gestattet.
(6) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Hausordnung und die Anweisungen des Personals von weXelerate, insbesondere zu Sicherheit, Brandschutz und Fluchtwegen, von allen Teilnehmenden eingehalten werden.
(7) Sanitärbereiche und Flächen werden jeden Morgen gereinigt. Zusätzliche Reinigungsleistungen sind auf Anfrage gegen gesondertes Entgelt möglich.
§ 4 Mängel
(1) Stellt der Auftraggeber oder die von ihm beauftragte Veranstaltungsleitung Mängel oder Schäden an der Fläche fest, sind diese schriftlich festzuhalten und weXelerate unverzüglich mitzuteilen.
(2) Nur gegenüber Unternehmern: Die Gewährleistung für Mängel ist ausgeschlossen, die nicht spätestens bei Übernahme der Fläche gemeldet wurden. Eine Minderung des Entgelts wegen Mängeln kommt nur in Betracht, wenn der Auftraggeber die Minderungsabsicht noch während der Nutzungsdauer schriftlich angezeigt hat.
§ 5 Nutzungsdauer und Rückgabe
(1) Die Fläche wird für den vertraglich vereinbarten Zeitraum überlassen. Zeiten für Aufbau, Dekoration und Abbau hat der Auftraggeber bei der Buchung zu berücksichtigen.
(2) Nach Ende der Nutzungsdauer ist die Fläche in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurde. Zurückgelassene Gegenstände können auf Kosten des Auftraggebers entfernt werden. Wird die Fläche nicht rechtzeitig zurückgegeben, schuldet der Auftraggeber eine Entschädigung in Höhe des vereinbarten Nutzungsentgelts für den überschrittenen Zeitraum oder in der im Angebot festgelegten Höhe.
(3) Für Leistungen vor 08:00 oder nach 18:00 Uhr sowie an Wochenenden bzw. Feiertagen können zusätzliche Betreuungskosten anfallen.
(4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Musik und sonstige Geräusche die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreiten und Dritte, insbesondere im Innenhof, nach 21:00 Uhr nicht belästigt werden. Aus rechtlichen Gründen haben alle Teilnehmenden das Gebäude spätestens um 22:00 Uhr zu verlassen.
(5) Aus dem Umstand, dass zur selben Zeit andere, auch gleichartige Veranstaltungen im Haus stattfinden, kann der Auftraggeber keine Ansprüche ableiten.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Preise und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Verzugszinsen an; gegenüber Unternehmern jene nach § 456 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Das Rücktrittsrecht nach § 10 bleibt unberührt.
§ 7 Datenschutz sowie Bild- und Tonaufnahmen
(1) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG) hinsichtlich jener personenbezogenen Daten verantwortlich, die er im Rahmen seiner Veranstaltung verarbeitet, etwa von Teilnehmenden.
(2) weXelerate ist berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen sowie Zeichnungen vom Ablauf der Veranstaltung und von ausgestellten oder verwendeten Gegenständen anzufertigen und zur Dokumentation und Eigenwerbung zu verwenden. Dabei werden die Rechte der abgebildeten Personen gewahrt, insbesondere das Recht am eigenen Bild. Der Auftraggeber informiert die Teilnehmenden darüber. Er kann der Anfertigung von Aufnahmen vor der Veranstaltung schriftlich widersprechen. Näheres zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch weXelerate enthält die Datenschutzerklärung.
§ 8 Haftung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber haftet weXelerate für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung durch ihn, seine Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Gäste oder sonstige Dritte aus seiner Sphäre verursacht werden. Nur gegenüber Unternehmern: Diese Haftung besteht unabhängig von einem Verschulden.
(2) Werden gegen weXelerate oder deren Erfüllungsgehilfen wegen Verstößen des Auftraggebers gegen diese AGB Verwaltungsstrafen oder sonstige Geldbußen verhängt, ersetzt der Auftraggeber die festgesetzten Beträge unverzüglich. weXelerate leitet entsprechende Bescheide unverzüglich an den Auftraggeber weiter.
(3) Eine weitergehende Haftung des Auftraggebers nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
§ 9 Haftung von weXelerate
(1) weXelerate haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(2) Nur gegenüber Unternehmern: Die Haftung ist, ausgenommen bei Vorsatz, insgesamt mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt.
(3) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) weXelerate haftet nicht für Schäden, die durch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung entstehen. Wird eine Veranstaltung aufgrund einer Fehleinschätzung der Lage auf Anordnung von weXelerate eingeschränkt, unterbrochen oder abgebrochen, haftet weXelerate nicht für leichte Fahrlässigkeit.
(5) Für Gegenstände, die der Auftraggeber, seine Mitarbeitenden, Lieferanten oder sonstige Dritte in seinem Auftrag einbringen, einschließlich Garderobe und zurückgelassener Gegenstände, haftet weXelerate nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(6) Für technische Störungen und Unterbrechungen der Versorgung, etwa mit Strom, Wasser oder Internet, haftet weXelerate nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(7) Soweit die Haftung von weXelerate ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeitenden, Vertreter und Subunternehmer.
§ 10 Rücktritt und Stornierung
(1) weXelerate ist nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn
- vom Auftraggeber zu leistende Zahlungen nicht fristgerecht eingegangen sind, oder
- der tatsächliche Nutzungszweck wesentlich vom vereinbarten abweicht.
(2) Tritt weXelerate aus einem dieser Gründe zurück, ist der Schadenersatzanspruch von weXelerate gegen den Auftraggeber mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt.
(3) Storniert der Auftraggeber die Nutzung einer Eventfläche und die damit verbundenen Leistungen, ist der Eingang der schriftlichen Stornierung bei weXelerate maßgeblich. Stornierungen sind bis einschließlich 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen fallen folgende Gebühren an:
- 14–27 Tage vor der Veranstaltung: 25 % des Auftragswertes
- 7–13 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des Auftragswertes
- 0–6 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des Auftragswertes
(4) Kann die vereinbarte Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, trägt jede Vertragspartei ihre bis dahin entstandenen Kosten selbst. Hat weXelerate für den Auftraggeber Kosten vorgestreckt, die vertraglich zu ersetzen wären, erstattet der Auftraggeber diese in jedem Fall.
§ 11 Versicherung
weXelerate kann vom Auftraggeber den Nachweis eines angemessenen Versicherungsschutzes für die Veranstaltung verlangen, insbesondere einer Haftpflichtversicherung. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber. Der Nachweis ist spätestens zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung vorzulegen. Auf Wunsch stellt weXelerate den Kontakt zu geeigneten Versicherern her.
§ 12 Behördliche Genehmigungen und Urheberrechtsabgaben
(1) Ist die Veranstaltung nach österreichischem Recht, insbesondere nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz, anzumelden oder genehmigungspflichtig, holt der Auftraggeber die erforderlichen Anmeldungen und Genehmigungen rechtzeitig und auf eigene Kosten ein und erfüllt allfällige Auflagen so, dass weXelerate kein Aufwand entsteht. Das gilt auch für urheberrechtliche Bewilligungen und Abgaben, etwa gegenüber der AKM (www.akm.at). Die Erfüllung ist spätestens zehn Tage vor der Veranstaltung nachzuweisen. Bei einer behördlichen Überprüfung nimmt der Auftraggeber oder eine von ihm bevollmächtigte Person teil. Auskunft über eine allfällige Anmeldepflicht erteilt der Magistrat der Stadt Wien.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, alle gewerberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, und haftet weXelerate für deren Einhaltung. Er hält weXelerate schad- und klaglos, wenn eine Behörde im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung Strafen wegen der Verletzung solcher Vorschriften verhängt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz von weXelerate in Wien. Nur gegenüber Unternehmern: Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Nur gegenüber Unternehmern: An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: September 2026

